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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.11.1964 - 5 Wx 107/64   

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OLG Celle, 27.11.1964 - 5 Wx 107/64 (https://dejure.org/1964,1041)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.11.1964 - 5 Wx 107/64 (https://dejure.org/1964,1041)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. November 1964 - 5 Wx 107/64 (https://dejure.org/1964,1041)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 921
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 20 W 31/03

    Notarkostenbeschwerde: Nichtbeteiligung der Kostenschuldner am landgerichtlichen

    Das Argument, der Anspruch auf rechtliches Gehör sei dadurch verbraucht, dass auf die Geltendmachung durch Einlegung eines Rechtsmittels verzichtete werde (so OLG Hamm Rpfleger 1973, 329; OLG Celle NJW 1965, 921), kann bei fehlender Kenntnis von der Entscheidung nicht greifen.
  • OLG Zweibrücken, 13.09.2001 - 3 W 96/01

    Notarkostenbeschwerde; Bestimmung des Geschäftswerts bei Veräußerung einer

    Insoweit bedarf es hier nicht der Entscheidung, ob das Rechtsbeschwerdegericht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs auch dann berücksichtigen darf, wenn der davon betroffene Beteiligte keine weitere Beschwerde eingelegt hat (bejahend für den auch hier gegebenen Fall der Nichtbeteiligung des Veräußerers einer Kommanditbeteiligung im Erstbeschwerdeverfahren BayObLG JurBüro 1990, 896, 897; vgl. aber OLG Celle NJW 1965, 921; OLG Hamm OLGZ 1973, 161, 162; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 12 Rdnr. 153).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2002 - 20 W 134/02

    Berücksichtigung eines absoluten Beschwerdegrundes

    Das Argument, der Anspruch auf rechtliches Gehör sei dadurch verbraucht, dass auf die Geltendmachung durch Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet werde (so OLG Hamm Rpfleger 1973, 329; OLG Celle NJW 1965, 921), kann bei fehlender Kenntnis von der Entscheidung nicht greifen.
  • BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97

    Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom

    Ist einem anderen Beteiligten, der keine weitere Beschwerde eingelegt hat, das rechtliche Gehör versagt worden, so hat dies nur für die Frage Bedeutung, ob ein Verstoß gegen § 12 FGG vorliegt (OLG Celle NJW 1965, 921 ; OLG Hamm Rpfleger 1973, 172; Keidel/Amelung Rn. 153; Jansen Rn. 102 jeweils zu § 12).
  • BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 6/86

    Beteiligte am Verfahren über die Beischreibung eines Randvermerks über eine

    Es kann deshalb offenbleiben, ob eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur zu berücksichtigen ist, wenn von ihr gerade der Beschwerdeführer betroffen ist (vgl. OLG Celle NJW 1965, 921 [OLG Celle 27.11.1964 - 5 Wx 107/64] ).
  • BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96

    Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann im Verfahren der weiteren Beschwerde die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts nur rechtfertigen, wenn sich der Verletzte in diesem Verfahren darauf beruft (vgl. OLG Celle NJW 65, 921; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 102, Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. Rn. 153, jeweils zu § 12).
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Rechtsprechung
   KG, 01.02.1965 - 1 W XX 69/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1092
KG, 01.02.1965 - 1 W XX 69/65 (https://dejure.org/1965,1092)
KG, Entscheidung vom 01.02.1965 - 1 W XX 69/65 (https://dejure.org/1965,1092)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 1965 - 1 W XX 69/65 (https://dejure.org/1965,1092)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 920
  • NJW 1965, 921
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

    Der vorherrschenden Meinung, daß die Vorschriften der Zivilprozeßordnung nur für die Voraussetzungen, unter denen das Armenrecht zu bewilligen ist, nicht aber für das Beschwerdeverfahren gelten sollen ( so : KGJ 21 A 184; OLG München JFG 15, 118; OLG Colmar in OLG 28, 329; KG JW 1933, 1263; vgl. auch BayOLGZ 18, 283/5; 1965, 290; KGJ 34 A 3; OLG Köln RzW 1952, 24; KG NJW 1965, 920; Keidel FGG 9. Aufl. § 14 Rdn 43; Schlegelberger FGG 7. Aufl. § 14 Rdn 18; anders : OLG Hamm NJW 1964, 1530 [OLG Hamm 05.05.1964 - 15 W 121/64] ; Jansen FGG Anm. 3 zu § 127 ZPO und NJW 1963, 1162; vgl. auch SchlH OLG in SchlH Anz 1965, 19; OLG Celle NJW 1963, 1786 [OLG Celle 26.06.1963 - 5 Wx 61/63] ), kann nicht gefolgt werden.
  • BayObLG, 30.06.1980 - BReg. 1 Z 51/80

    Einziehung des einer Mutter als Alleinerbin erteilten Erbscheins auf Antrag ihres

    Zur Entscheidung über die Beschwerde ist das Bayer. Oberste Landesgericht zuständig; die - an keine Frist gebundene - Beschwerde ist formgerecht eingelegt und statthaft (§§ 14, 19, 20, 21 FGG i.V.m. § 127 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO ), da § 127 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO dann nicht gemäß § 14 FGG entsprechend anwendbar ist, wenn - wie hier - die Hauptsacheentscheidung des Landgerichts mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann (BayObLGZ 1965, 290/292; KG OLGZ 1965, 222 f.; OLG Braunschweig OLGZ 1974, 189 f.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG RdNr. 43, Jansen RdNr. 85, je zu § 14 FGG; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 38. Aufl. § 127 Anm. 1 B).

    Allein die Beendigung der Instanz steht der Zulässigkeit des Rechtsmittels aber dann nicht entgegen, wenn der Armenrechtsantrag - wie hier - rechtzeitig, d.h. spätestens vor Beendigung der Instanz, gestellt wurde, das Instanzgericht aber erst unmittelbar vor Beendigung des Rechtszuges entschieden hat, so daß dem Gesuchsteller keine Möglichkeit blieb, das Rechtsmittel noch vorher einzulegen (Senatsbeschluß vom 15.7.1977 - BReg. 1 Z 83/77 - OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 915; OLG Hamm JurBüro 1977, 99; OLG Koblenz NJW 1976, 1460 f.; KG OLGZ 1965, 222/224; OLG Karlsruhe OLGZ 1972, 239/241 und 1975, 477/479; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O.; Zöller § 127 ZPO Anm. 3).

  • BayObLG, 23.06.1972 - BReg. 2 Z 33/72

    Antrag einer geschiedenen Ehefrau auf Zuweisung der Ehewohnung; Interesse des

    Die Zulässigkeitsbeschränkung in § 127 Satz 2 zweiter Halbsatz ZPO gilt jedenfalls dann nicht, wenn - wie hier - die Beschwerde zu dem ohnehin mit der Hauptsache befaßten Gericht der Rechtsbeschwerde führt (BayObLGZ 1965, 290/292; KG NJW 1965, 920; Hoffmann/Stephan HVO § 21 Anm. 2; Jansen PGG 2. Aufl. § 14 Rdnrn. 80 und 85; abweichend OLG Celle NJW 1963, 1786 [OLG Celle 26.06.1963 - 5 Wx 61/63] ; offengelassen BGH NJW 1970, 1273/74).
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